Im Unterschied zum Strafrecht regelt das Zivil- bzw. Privatrecht die Rechtsbeziehungen der Rechtssubjekte untereinander oder mit anderen Worten: hier geht es nicht um die Verhängung von Sanktionen, sondern meist darum, dass Bürger:in A (oder Unternehmen, Verein, ... ) etwas von Bürger:in B oder umgekehrt möchte. Bei der Abwehr oder Durchsetzung solcher zivilrechtlicher Ansprüche kann ich Ihnen behilflich sein. Ich beschränke mich dabei allerdings auf das allgemeine Zivilrecht, insbesondere das Werkvertragsrecht. Zivilrecht ist sehr umfangreich und in zahlreiche Teil- und Spezialgebiete aufgeteilt, wie etwa Erb- oder Familienrecht (diese Gebiete decke ich beispielsweise nicht ab).
Sollten Sie ein Anliegen aus dem allgemeinen Zivilrecht (zB. Abwehr oder Durchsetzung einer Forderung aus Werk-, Kauf- oder ähnlichem Vertragstyp) haben, können Sie mich gerne diesbezüglich anfragen.