Im Unterschied zum Strafrecht regelt das Zivil- bzw. Privatrecht die Rechtsbeziehungen der Rechtssubjekte untereinander oder mit anderen Worten: hier geht es nicht um die Verhängung staatlicher Sanktionen, sondern darum, dass Bürger:in A (oder Unternehmen, Verein, ... ) etwas von Bürger:in B oder umgekehrt verlangt.
Neben meiner Tätigkeit im Strafrecht biete ich auch kompetente Beratung und Vertretung im Bereich des Zivilrechts an. Ich unterstütze Sie in einer Vielzahl zivilrechtlicher Angelegenheiten, die Ihren Alltag betreffen können.
Meine zivilrechtlichen Schwerpunkte umfassen unter anderem:
- Allgemeines Zivilrecht
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
- mietrechtliche Angelegenheiten
- Vertragsrecht, einschließlich Werkverträge
- Reiserecht
Ob es um die Prüfung von Verträgen, die Geltendmachung von Ansprüchen oder die Lösung von Streitigkeiten geht – ich stehe Ihnen mit praxisnaher und zielgerichteter Beratung zur Seite.